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Mit einem Förderprogramm unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Umstieg auf erneuerbare Energien. Im Januar 2020 wurde das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt weiter aufgestockt. Besitzern von Ölheizungen winken nun attraktive Förderkonditionen und üppige Zuschüsse, wenn sie ihre alte Anlage jetzt auswechseln. Was bei der neue Austauschprämie für Sie drin ist und worauf Sie achte sollten, das erfahren Sie in diesem Artikel.
Bis zu 50.000 Euro Förderprämien sind möglich
Die neue Austauschprämie ergänzt die bereits bestehende Förderung für die effiziente Wärmepumpe, Hybridheizungen, Biomasseanlagen und Solarthermie. Beim Einbau einer solchen Komponente können bis zu 35% der Investitionskosten erstattet werden. Wer dabei eine Ölheizung ersetzt, erhält nun weitere 10% zurück. Dies klingt zunächst nicht sehr verlockend, doch rechnet man genauer, dann wird deutlich wie lukrativ dieses Angebot ist. Gute Erd-Wärmepumpen sind zurzeit für 12.000-15.000 Euro zu haben. Zu den Anschaffungskosten kommen natürlich noch die Kosten für die notwendigen Bohrarbeiten hinzu, die bis zu 25.000 Euro betragen können. Die Austauschprämie für die Ölheizung würde sich in diesem Beispiel also schon auf 18.000 Euro summieren. Bei großen Wohngebäuden mit multiplen Hilfssystemen wird die neue Heizung aber wesentlich mehr kosten.
Allerdings sind die staatlichen Fördermittel gedeckelt. Mehr als 50.000 für Wohngebäude bzw. 3,5 Mio. Euro für gewerblich genutzte Immobilien gibt es nicht. Allerdings lässt sich die Austauschprämie mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Zusätzlich befinden sich weitere Fördermaßnahmen in der Vorbereitung. So gilt bereits als sicher, dass es zusätzliche Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen geben wird. Das Gesamtvolumen der Austauschprämie für die Ölheizung stellt damit durchaus einen Anreiz dar, auf erneuerbare Wärmequellen umzusteigen und nachhaltig zu heizen.
„Förderungsfähigkeit“ gilt auch für Umbaukosten
Dem Antrag wird nur dann stattgegeben, wenn alle aufgelisteten Kosten den Anspruch der „Förderungsfähigkeit“ erfüllen. Laut BAFA können sowohl der neue Wärmeerzeuger, die Installation, die Inbetriebnahme und auch erforderliche Umbaumaßnahmen bezuschusst werden. Der letzte Punkt ist besonders interessant, da vor allem das Heizen mit der Wärmepumpe weitreichende Anpassungen in den Wohnräumen erforderlich macht. So besitzen konventionelle Heizkörper eine zu hohe Vorlauftemperatur und müssen durch sparsame Modelle oder den Einbau einer Fußboden-Heizung ersetzt werden. Des Weiteren ist die Wärmedämmung an einzelnen Heizungskomponenten (u.a. Rohrleitungen und Warmwasserbereitung) sowie der Gebäudehülle zu optimieren. Unter Umständen muss auch noch der Schornstein für die Wärmerückgewinnung modifiziert werden. Die aufgeführten Bestimmungen gelten gleichermaßen für private und gewerbliche Zwecke.
Fliegender Wechsel
Ein weiterer Knackpunkt der Austauschprämie betrifft das neue Heizsystem. Es muss zukunftsfähig und umweltfreundlich sein, damit staatliche Fördermittel angefordert werden können. Die Einschränkung ist mit der Zielsetzung verknüpft, die CO2-Emmissionen im Bundesgebiet bis 2050 auf den Stand von 1990 zu reduzieren. Zu den unterschiedlichen Anlagen sind jeweils folgende Aspekte zu beachten:
Thermische Solaranlage:
Hier ist zunächst der jährliche Kollektorertrag von 525 kWh pro Quadratmeter zu übertreffen. Dann muss die Wärmequelle die Anforderungen des „Solar-Keymark“ Zertifikats erfüllen, welches von akkreditierten Prüfinstituten ausgestellt wird. Wenn die Solaranlage ausschließlich der Warmwasserbereitung dient, ist ein Pufferspeicher mit dem Mindestvolumen von 200 Litern vorgeschrieben. Nur unter diesen Voraussetzungen werden 30% der Ausgaben mit staatlichen Geldern finanziert.
Wärmepumpe:
Bei dieser Maßnahme steht Energieeffizienz im Vordergrund. Daher darf die Jahresarbeitszahl (JAZ) den Wert von 3,5 nicht unterschreiten. Dies bedeutet, dass die Pumpe dreieinhalb Mal so viel Wärme generieren muss, wie mit der Hybrid-Heizung produziert wird. Außerdem bedarf es des Einbaus digitaler Strom-, Gas- und Wärmemengenzähler. Für die Sondierungsbohrungen muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Idealfall wird die Maßnahme dann mit 35% gefördert.
Biomasse:
Hierzu zählen Brennkessel, in denen Scheitholz oder Pellets zum Einsatz kommen. Ganze 35% der Investitionskosten lassen sich geltend machen, wenn die Anlage über 5 kW Nennwärmeleistung und den Wirkungsgrad von 90% verfügt.
Hybrid-Heizung:
Die regenerativen Wärmequellen sind in besonders kalten Nächten, wenn der Energiebedarf besonders hoch ist, noch auf die Unterstützung konventioneller Techniken angewiesen. Dies wird für gewöhnlich mit Gaskesseln realisiert, die höchstens 25% der benötigten Wärme beisteuern dürfen. Hierfür ist eine zentrale Regelung der Gesamtanlage vonnöten. Dann dürfen dem BAFA ebenfalls 35 Prozent der Ausgaben in Rechnung gestellt werden.
Austauschprämie beantragen
Der Erstantrag lässt sich auf elektronischem Wege beim BAFA einreichen. Neben den persönlichen Daten wird hierfür nur eine Kopie des Vorvertrages mit dem Installationsbetrieb benötigt. Achtung: Bis dato entstandene Kosten für Planungsleistungen werden nicht erstattet. Die Antragstellung kann auch durch Bekannte oder den beauftragen Unternehmer erfolgen. Dazu ist jedoch eine schriftliche Vollmacht vonnöten.
Es kann nun Monate dauern, bis das Ergebnis der Antragsprüfung vorliegt. Unter Umständen müssen auch Unterlagen nachgereicht werden, um den positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten. Dann ist wieder der Verbraucher am Zug und hat 12 Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen. Auf Antrag lässt sich die Frist aber auch (einmalig!) um denselben Zeitraum verlängern.
Um die Austauschprämie schlussendlich zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass die vorgegebenen Parameter eingehalten wurden. Dieser Nachweis lässt sich ebenfalls bequem per elektronischem Formular einreichen. Spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der modernisierten Heizungsanlage muss die entsprechende Bestätigung beim BAFA vorliegen.
Wird die Ölheizung bald verboten?
Als das Klimakabinett im Sommer 2019 die letzten Details der Förderstrategie ausarbeitete, war in Presseberichten oft zu lesen, dass der Betrieb der Ölheizung ab 2026 bundesweit untersagt werden soll. Dies wurde in der Tat angestrebt, dann aber modifiziert, weil zahlreiche Insolvenzen von Kleinunternehmern und Privatpersonen befürchtet wurden. Denn so großzügig die Austauschprämie für die Ölheizung auch erscheinen mag, dämpft sie lediglich die Mehrkosten der Verbraucher. Um das zu verdeutlichen: Der Austausch einer konventionellen Heizung schlägt durchschnittlich mit 8.000-10.000 Euro zu Buche.
Für regenerative Energiequellen sind wie beschrieben mitunter gravierende Umbauten erforderlich, die die Kosten weit in den fünfstelligen Euro-Bereich schnellen lassen. Auch aus diesem Grunde zielt die Fördermaßnahme primär auf Installationen in Neubauten ab. Demnach entschied das Klimakabinett, dass „der Einbau von Ölheizungen ab 2026 dort untersagt ist, wo die Wärmeerzeugung klimafreundlicher gestaltet werden kann. Bereits bestehende Anlagen müssen nicht zurückgebaut werden.„ Das endgültige Aus der Ölheizung wurde also noch einmal vertagt.