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« Was Hausbauer künftig womöglich beachten müssen »
Nicht erst seit dem letzten Klimaschutzpaket ist Klimaschutz ein großes Anliegen der Bundes- und Landesregierungen. Ein großes Augenmerk in Sachen Nachhaltigkeit und Energieverbrauch liegt auf der Heizung. Denn mit hohen Betriebszeiten und großem Energiebedarf macht sie einen großen Anteil der privat verbrauchten Energie aus. Eine Solaranlage ist bereits seit langem als Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit bekannt. Denn Solarenergie ist umweltfreundliche Energie. Seit geraumer Zeit werden diese Anlagen daher finanziell gefördert. Doch nun geht der Gesetzgeber voraussichtlich sogar noch einen Schritt weiter. Werden alle Planungen umgesetzt, soll die Solarpflicht für den Neubau alle Bauherren dazu verpflichten, regenerative Sonnenenergie von Beginn an in ihr Gebäude zu integrieren.
Warum eine Solarpflicht – Was bringen Solaranlagen?
Wer sich mit der Frage nach dem Sinn einer Solarpflicht befasst, stößt rasch auf die Frage, wo die großen Vorteile einer Solaranlage überhaupt liegen. Selbstredend ist Solarenergie sauber, emissionsfrei und in unbegrenzter Menge nahezu immer und überall zu haben. Aber ähnliche Vorzüge weisen auch andere Systeme, wie etwa die ebenfalls stark geförderten Wärmepumpen auf.
Hier stehen Sie sich aber unter Umständen vor hohen Investitionskosten für Bohrungen etc., vor einer schwierigen Machbarkeit wegen Grundwasser- oder bodenschutzrechtlichen Belangen, oder aber vor Emissionen in Form von Lärm von den Wärmetauschern. All das gibt es bei den Kollektoren für Solarthermie oder Photovoltaik nicht. Eine Heizung mit Unterstützung durch Sonnenkraft oder aber die Stromerzeugung aus Sonnenlicht geschieht völlig lärm- und emissionsfrei und ohne Eingriffe in Grundwasser, Boden oder auch nachbarliche Bedürfnisse. Es zeigt sich, dass ein solches Heizsystem klare Vorteile aufweist und damit den Mitspielern in Sachen Heizen der Zukunft überlegen ist.
Warum gerade im Neubau?
Natürlich lässt sich ein Heizsystem oder besser gesagt eine Erweiterung eines Systems, auch im Bestand umsetzen. Es gibt aber einen triftigen Grund, warum der Gesetzgeber die Solarpflicht gerade im Neubau verankern will: Die Konzeption eines Systems bei der Neuerrichtung eines Gebäudes ist immer einfacher als bei bereits vorhandenem Gebäude, da auch statische und sonstige Aspekte problemlos berücksichtigt werden können. Der Einbau ist damit weit günstiger, als es im Bestand der Fall wäre.
Gibt es die Solarpflicht für den Neubau schon heute?
Eine echte Solarpflicht für Neubau-Vorhaben existiert heute noch nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber auf Bundesebene bereits erste vorbereitende Schritte unternommen, sozusagen über die Hintertür Solaranlagen als eine Möglichkeit nachhaltiger Energiegewinnung zu fordern. Und zwar geschieht das über das „Erneuerbare Energien Wärme Gesetz“ (EEWärmeG), das seit 2021 mit der Energieeinsparverordnung zum Gebäudeenergiegesetz GEG zusammengefasst wurde. Zwar sind Kollektoren hier nicht ausdrücklich gefordert. Allerdings wird festgelegt, dass im Neubau die Energie für das verwendete Heizsystem zumindest anteilig regenerativ erbracht werden muss. Neben verschiedenen Alternativen stellt die Solarthermie und ersatzweise auch die Photovoltaik hier eine gängige, weil erprobte und bewährte Variante dar.
Welche Pläne bestehen – Wann kommt die Solarpflicht wo und für wen?
Bisher stand bei der gesetzlichen Förderung einer Solaranlage meist die Heizungsunterstützung durch Kollektoren im Vordergrund. Nun geht der Gesetzgeber aber auch aktiv den Weg, die Stromerzeugung über photovoltaische Module explizit zu fordern. In der Vergangenheit war diese Option immer nur ersatzweise vorgesehen, um an Stelle regenerativer Heizenergie ganz allgemein Energie nachhaltig zu gewinnen. Neben unzähligen Absichtserklärungen sind mittlerweile verschiedene Ansätze bereits so weit gediehen, dass die Einführung einer verpflichtenden Regelung entweder schon feststeht oder aber zumindest absehbar erscheint.
Das Gesetzesvorhaben des Bundes – Photovoltaik oder Solarthermie im Neubau
Seit kurzem liest man immer wieder über das „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ des Bundes. Durch eine rasche Verschärfung verschiedener Klimaschutzgesetze soll der Ausstoß schädlicher Treibhausgase spürbar verringert werden. Ein Baustein dieses Programms ist die im Raum stehende Solarpflicht für den Neubau. Jedes neu errichtete Gebäude soll mit Sonnenkollektoren zur Warmwassererzeugung oder mit Photovoltaik zur Stromerzeugung ausgestattet werden müssen. Dasselbe gilt für umfassende Sanierungsarbeiten am Dach. Auch dann soll der Aufbau von Solaranlagen verpflichtend werden. Ab wann das Gesetz genau gilt und wie genau die Rahmenbedingungen aussehen, ist aber bisher noch nicht klar. Möglicherweise bezieht sich die Verpflichtung dann nur auf bestimmte Gebäudetypologien oder es werden zumindest Ausnahmetatbestände geschaffen. Und auch der Umfang einer verpflichtenden Anlage je Gebäude ist bisher weder bekannt noch festgelegt.
Bundesländer gehen voran – Beispiel Baden-Württemberg
Einige Bundesländer sind hier bereits einen Schritt weiter. So wie Baden-Württemberg bereits bei der Pflicht zu regenerativen Energieanteilen beim Heizungstausch Vorreiter war, ist hier auch die Solarpflicht bereits beschlossene Sache. Ab 2022 müssen Neubauten zur Stärkung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit photovoltaischen, also stromerzeugenden Sonnenkollektoren ausgestattet werden. Betroffen sind hiervon bisher ausschließlich Nichtwohngebäude, also beispielsweise Gewerbebauten, Lagerhallen und andere großformatige Gebäude, aber auch Schulen, Kindergärten etc.
Eigentlich nicht berücksichtigt werden sollte die Möglichkeit von Solarthermie, um das Heizsystem direkt zu unterstützen. Diese Möglichkeit wurde erst nachträglich und auch nur als Alternativlösung mit in das Gesetz aufgenommen.
Fazit – die Solarpflicht für den Neubau kommt, wenn auch schrittweise und nicht überall gleich
Sie ist zwar noch nicht da, aber sie kommt: Die Solarpflicht für den Neubau. Zunächst macht Baden-Württemberg eine Solaranlage zur Stromerzeugung oder als Unterstützung für das Heizsystem verpflichtend. Aber auch der Bund steht in den Startlöchern und wird die Solarenergie zukünftig nicht mehr nur fördern, sondern auch fordern. Zunächst werden sich die Kollektoren vor allem auf großen Nichtwohngebäuden finden. Hält der Trend zu immer schärferen Vorgaben jedoch an, werden wir uns alle in Zukunft an immer mehr dunkel spiegelnde Dächer gewöhnen, auf denen Strom oder Heizwärme nachhaltig und emissionsfrei entsteht. Denn Klimaschutz ist keine kurzfristige Angelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Veränderung unser aller Verhaltens- und Lebensweisen.