Nach der Familiengründung stellt der Hausbau den zweiten Grundpfeiler in der Lebensleistung zahlreicher Bürger dar. Der damit einhergehende Verwaltungsaufwand dämpft die anfängliche Freude jedoch erheblich. Die Sicherstellung der Energieversorgung (Strom, Bauwasser etc.) der Baustelle bietet hierzu einen willkommenen Kontrast. Leider wird man aber auch bei diesem Schritt mit bürokratischen Aufgabenstellungen konfrontiert.
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«Woher stammt das Bauwasser?»
Der Umstand ist letztlich darauf zurückzuführen, dass die öffentliche Wasserversorgung angezapft werden muss. Vor dem Behördengang gilt es aber zunächst, die technische Seite abzuklären. So lässt sich der Bauwasseranschluss auf drei Arten realisieren:
- Eigener Anschluss: Abhängig vom Bauauftrag ist es möglich, den Hausanschluss bereits vor den Haupttätigkeiten zu verlegen. Die Strom- und Wasserversorgung muss dann nicht über öffentliches Gelände führen, was den Genehmigungsvorgang erheblich abkürzt.
- Alten Anschluss reaktivieren: Beim Abriss alter Gebäude bleiben die Versorgungsleitungen meist zurück und werden stillgelegt. Der Vorgang lässt sich auf Antrag aber auch wieder rückgängig machen.
- Zugänge der Feuerwehr: Wo keine andere Möglichkeit besteht, muss das Bauwasser über öffentliche Entnahmestellen (Hydranten) bezogen werden.
Während der administrative Aufwand für die einzelnen Optionen stark schwankt, bleibt die handwerkliche Umsetzung konstant: An der Bezugsquelle wird zunächst ein Standrohr errichtet. Hierbei handelt es sich im Prinzip um einen sehr robusten Wasserhahn, der besonders hohem Wasserdruck standhält. So finden sich dort meist multiple Anschlüsse für die handelsübliche Feuerwehr-Kupplung (Storz A bis D). Die Verbindung zur Baustelle erfolgt durch Bauschläuche, die frostsicher in 80-150 cm tiefen Versorgungsgräben platziert werden müssen.
Dort wird der eigentliche Bauwasseranschluss in Angriff genommen, der mit einer GEKA-Kupplung (klassischer Anschluss für einen Gartenschlauch) versehen ist. Daher ist hier ein Übergangsstück vonnöten, das für hohen Wasserdruck ausgelegt ist. Bevor es losgehen kann, muss zudem noch ein Wasserzähler installiert werden. Derartige Tätigkeiten an der öffentlichen Wasserversorgung sind natürlich nicht ganz ungefährlich und dürfen schon aus versicherungstechnischen Gründen nur von Mitarbeitern der Versorgungsunternehmen durchgeführt werden.
Die Abwasser-Situation
Schon Kanzler Kohl vertrat die Ansicht, dass „entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ So stellt sich nun zwangsläufig die Frage, was mit dem Abwasser geschehen mag. Dazu ist erstmal festzuhalten, dass keine bundesweite Regelung besteht. Die Bauaufsicht obliegt den Kommunen, sodass in jeder Gemeinde andere Vorschriften einzuhalten sind. Bei privaten Bauvorhaben ist es daher vielerorts unnötig, das verschmutzte Bauwasser in die Kanalisation abzuleiten. Es muss aber dafür Sorge getragen werden, dass das Grundwasser nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. So ist die Einhaltung einiger Grundregeln anzuraten:
- Die verwendeten Reinigungsmittel sollten alkalisch oder völlig ph-neutral daherkommen
- Die eingesetzten Reinigungsgeräte sollten mittels geschlossener Wasserkreisläufe operieren. Hierfür bieten sich Hochdruckreiniger oder Nassstaubsauger an.
- Wenn die gesetzlichen Abwassermengen überschritten werden, muss es zentral gesammelt und von schädlichen Inhaltsstoffen gereinigt werden.
Dies geschieht in der Praxis entweder in abgedichteten Baugruben oder großräumigen Wassertanks. Durch Zugabe von Flockungsmitteln wird das Bauwasser dort chemisch von den Giftstoffen getrennt. Das Wasser wird anschließend über Pumpen und Bauschläuche zum nächstgelegenen Abwasserkanal oder direkt in die Kanalisation geleitet. Die zurückbleibenden Schlämme sind als Giftmüll zu entsorgen. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Der Bauwasser-Antrag
Somit erhält der vorbereitende Behördengang schon fast existentiellen Charakter. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Ämter selbst im schnelllebigen Kommunikationszeitalter noch immer Wochen benötigen, um Papiere abzustempeln. Der Antrag für den Bauwasseranschluss muss daher mindestens 2 Monate vor dem Baubeginn eingereicht werden. Er ist in dreifacher Ausführung zu erstellen und bei der zuständigen Bauaufsicht, dem Wasserwerk und dem Büro für Umweltfragen zu hinterlegen. Die Aufgabe übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb, wofür er allerdings die tatkräftige Unterstützung des Auftraggebers benötigt. So müssen u.a. folgende Angaben zusammengetragen werden:
Grundriss der Baustelle im Maßstab 1:100
Der temporäre Bauwasseranschluss muss bereits eingezeichnet sein. Hierzu zählt die vorgesehene Entnahmestelle inklusive Standrohr, der Verlauf der Bauschläuche und der abschließende Anschluss im Baustellenbereich.
- Grundbuchauszug
- Zulassung des Installationsbetriebes
- Grundwasseranalysen
- Kennzeichnung der Abwassertanks oder die Einleitungsstelle in Gewässer
Die anfallenden Kosten variieren abhängig von der Größe des Bauvorhabens und je nach Gemeinde erheblich. So fallen zuweilen nur 200 Euro an, während andernorts mit der zehnfachen Summe kalkuliert werden muss. Dafür ist das benötigte Standrohr in allen Fällen im Preis inbegriffen. Das ein oder andere Übergangsstück und die Bauschläuche müssen aber vom Bauherrn oder dem beauftragten Installateur bereitgestellt werden. Das gilt natürlich auch für die Installationen, die für den Abtransport des anfallenden Abwassers benötigt werden. Die bei der Auftragsvergabe zu treffende Wahl muss daher wohlüberlegt sein. Hierdurch lassen sich die Baukosten ebenso wirkungsvoll einsparen, wie durch die eigenmächtige Nutzung der öffentlich zugänglichen Hydranten. Dabei handelt es sich allerdings um vollendeten Wasserdiebstahl, der streng geahndet wird.
Eigener Pool als Zweitverwertung
Damit steht abschließend nur noch die Frage im Raum, was man mit den Schläuchen, Übergangsstücken und sonstigem Equipment tun soll, das im Zuge der Bauarbeiten erworben wurde. Außer dem Transport von Bauwasser scheinen sie im privaten Umfeld keine Funktion zu besitzen. So kann man sich nun also als Gebrauchtschlauchhändler betätigen oder beim Hausbau auch gleich einen Pool miteinplanen. Sie fassen durchschnittlich 1.000 Liter. Es dauert Tage, um sie mit einem herkömmlichen Gartenschlauch zu füllen. Daher wird die freiwillige Feuerwehr nicht selten zu diesem Zweck engagiert. Wer aber schon über deren Ausstattung verfügt, benötigt nur noch einen passenden Anschluss mit Storz-Kupplung. Dieser lässt sich im Zuge des Baus gegen einen kleinen Aufpreis im Garten anbringen.