© terex – stock.adobe.com

Umsetzung der 1. BImSchV

« Vielen Kaminöfen droht zum Jahresende die Stilllegung »

Wieder einmal ist es soweit – das Schreckgespenst der Bundesimmissionsschutzverordnung lauert, um Betreibern und Eigentümern von holzgefeuerten Einzelöfen das Leben schwer zu machen. Glaubt man der vielfach wiederholten These, wartet auf eine Vielzahl an Heizöfen nur noch der Ausbau und die Verschrottung. Aber halt! Welche Grenzwerte gelten eigentlich für den Austausch? Und muss tatsächlich jeder darunterfallende Kamin zum alten Eisen? Wer sich näher mit dem Thema befasst, für den wird das Wer und Warum schnell deutlich. Außerdem können sich über die Erfüllung einer gesetzlichen Forderung sogar positive Möglichkeiten daraus ergeben, beispielsweise durch eine gezielte Inanspruchnahme einer Förderung.

Was ist die 1. BImSchV?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung auf Bundesebene. Sie setzt in einem einfach an Veränderungen anpassbaren Rahmen um, was das Bundesimissionsschutzgesetz als Ziel vorgibt. Die erste Verordnung zum Imissionsschutz, die so genannte 1. BImSchV, legt unter vielen anderen Aspekten fest, welche Grenzwerte von Feuerstätten, also Heizungen, erfüllt werden müssen. Vor allem das Thema des Feinstaubs und der Kohlenmonoxidausstöße steht hier im Vordergrund. Das Ziel der Verordnung ist es, im Sinne des Schutzes von Mensch und Umwelt den Ausstoß zu senken und die nachteiligen Auswirkungen so zu verringern.

Schornsteinfeger reinigt Kamin
© krizz7 – stock.adobe.com

Überwacht wird die Einhaltung der Vorgaben durch den zuständigen Schornsteinfeger sowie durch die ihm übergeordneten unteren Baurechtsbehörden und Imissionsschutzbehörden. Meist übernimmt den Part des Imissionsschutzes das Gewerbeaufsichtsamt der jeweiligen Behörde.

Warum müssen Einzelraumfeuerungsanlagen ersetzt werden?

Ganz allgemein gesprochen wurden mit Inkrafttreten der 1. BImSchV Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten festgesetzt. Allerdings müssten diese nicht, sofort erreicht werden. Stattdessen wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, die – wie üblich – einen geregelten Übergang zwischen alten Festsetzungen oder sogar ungeregeltem Zustand zum Zielzustand der Verordnung ermöglichen soll.

Welche Einzelraumfeuerungsanlagen fallen darunter?

Ganz allgemein gesprochen fallen alle Einzelraumfeuerungsanlagen unter die Regelungen der BImSchV. Allerdings sind im Wesentlichen holzgefeuerte Öfen im Mittelpunkt der Regelung. Grund hierfür ist einerseits, dass es über alte Bestände hinaus kaum noch moderne Einzelraumfeuerungen abseits von Holz als Brennstoff gibt. Darüber hinaus ist das Thema Feinstaub vor allem bei Feststofföfen interessant, worunter nach Abklingen der Kohlebefeuerung ebenfalls nur noch Holz zu verorten ist.

ORANIER-Kaminofen-Hera-R

Die Außerbetriebnahme der Kaminöfen muss etappenweise erfolgen, so dass zuallererst alte, dann mittelalter und zuletzt die zwar alten, aber immer noch im Rahmen der normalen Lebensdauer befindlichen Geräte an der Reihe sind. Bis Stichtag 31. Dezember 2014 waren die Schornsteinfeger als überwachende Institutionen bei Geräten mit Baujahr vor 1974 gefragt. Bis Ende 2017 ging es den Baujahren vor 1985 an den Kragen. Aktuell stehen nun alle Geräte von Januar 1985 bis Dezember 1994 im Mittelpunkt. Stichtag für den Austausch ist der 31. Dezember 2020.

Gibt es Alternativen zum Austausch?

Vielfach unbekannt ist, dass die 1. BImSchV neben dem Austausch für jeden einzelnen Kamin noch eine weitere Alternative bietet. Diese eröffnet sich über die festgelegten Grenzwerte. Werden diese eingehalten, muss trotz Erreichen des relevanten Gerätealters kein Austausch erfolgen und die Anlage darf weiter betrieben werden.

Buderus-7736660086-Kaminofen-Hot-Box-2000-7-kW-Stahl-metallic-Glas-nouga-X-Konsole-rlu

Aber Achtung! Es reicht nicht aus, dass eine Einzelraumfeuerung gemäß Typenprüfung unter den Grenzwerten bleibt. Stattdessen ist eine konkrete Messung an der individuellen Anlage erforderlich. Wird durch Alterung etc. der Grenzwert dennoch überschritten, muss ein Austausch unbedingt erfolgen. Hier zeigt sich eindeutig der Vorteil einer gewarteten und regelmäßig geprüften Kaminanlage.

Welche Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten?

Ganz konkret wurden in der Verordnung Obergrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid als Emissionsgrenzwerte etabliert. Für den Staub liegen diese Grenzwerte bei 0,15 Gramm je Kubikmeter und für Kohlenmonoxid bei 4 Gramm je Kubikmeter Luft. Die Messung, ob nach 1.BImSchV ein weiterer Betrieb erfolgen darf, oder ob der Ofen ausgetauscht werden muss, obliegt dem Schornsteinfeger und sollte frühzeitig bei ihm beantragt werden.

Moderne Kaminöfen im Einklang mit der 1. BImSchV

Ist nun tatsächlich ein Austausch wegen der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte unausweichlich, empfiehlt sich der Einbau eines neuen Kaminofens. Denn für die Erlangung einer Typenprüfung mit entsprechender Zulassung müssen die Geräte ohnehin alle Anforderungen der BImSchV erfüllen. Greifen Sie dagegen zu einem gebrauchten Kamin, spielen Sie dasselbe Spiel von vorn und müssen sich in Abhängigkeit vom Alter um eine Erfüllung der Vorgaben im Einzelfall bemühen.

Buderus-80364328-Kaminofen-Fire-SL-7-5-kW-Glas-black-Stahl-black

Neben der Vorgabenerfüllung über die Typzulassungen bieten neue Geräte übrigens auch eine gewisse Sicherheit schlicht durch die Tatsache, dass aktuell noch kein Verschleiß etc. aufgetreten ist, der die Emissionen nachteilig beeinflussen könnte.

Die Typenprüfung als Garant für eingehaltene Grenzwerte

Warum die Typenprüfung quasi als Sicherheit in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte angesehen werden kann, liegt auf der Hand. In Deutschland bedarf jedes technische Gerät einer Prüfung und Zulassung, um überhaupt verkauft und betrieben werden zu dürfen. Eine Typenprüfung ist ausschließlich dann möglich, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Dazu zählen auch festgesetzte Grenzwerte. So soll sichergestellt werden, dass nur legale Geräte in Betrieb sind und Verbraucher vor schadhaften bzw. nicht regelkonformen Produkten geschützt werden.

Fördermittel für den eigenen Kamin – So gelingt der Tausch auch finanziell

Sollte Ihr alter Ofen tatsächlich ausgetauscht werden müssen, kann sich hieraus neben einem technisch moderneren Stand auch aus finanzieller Hinsicht ein Vorteil ergeben. Denn Kaminöfen werden über verschiedene Fördermittel unterstützt. Die Förderung soll als zusätzlicher Anreiz dafür dienen, auch möglicherweise nicht gezwungenermaßen auszutauschende Anlagen zu erneuern. Andererseits bietet sie natürlich auch für zwingende Austauschvorhaben eine gute Möglichkeit der Kostensenkung.

Pelletofen-Musa-Comfort-Air-Maestro-Grundgeraet-Verkleidung-Schwarz-Metall-11-9KW

Wichtig ist, vor Inanspruchnahme einer bestimmten Förderung alle Förderbedingungen zu prüfen und abzustimmen. Beispielsweise müssen einige Gelder vor Beauftragung des Austauschs angemeldet werden. Andererseits kann eine Förderung zum Ausschluss aus einem anderen Förderprogramm führen. Es lohnt daher eine gewissenhafte Prüfung vor der finalen Entscheidung für ein bestimmtes Förderprogramm und ein konkretes Produkt.

Die 1. BImSchV als Chance

Obwohl die 1. BImSchV eigentlich eine verbietende Haltung einnimmt und in erster Linie zu Aufwand auf Seiten der Anlagenbetreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen führt, hat sie auch einen ganz klar nützlichen Charakter. Für die Allgemeinheit bedeutet sie eine Verbesserung der Luftqualität und eine Minimierung ihrer schädlichen Bestandteile. Für den Betreiber eines Ofens dagegen können Fördermittel eine Modernisierung lohnenswert erscheinen lassen, wo ohne Förderung ganz klar ein möglichst langer Weiterbetrieb zur Kostenvermeidung im Raum stünde.

Buderus-Kaminofen-CEO-water-8-kW-Seitenverkleidung-red-Stahl-black-rlu-7736601184

So kommen auch Sie als Besitzer eines Kaminofens durch die 1. BImSchV unter Umständen in den Genuss, einerseits eine Verordnung zu erfüllen, andererseits aber auch durch eine nun moderne, zeitgemäße Technik nach dem Austausch in Sachen Brennstoffverbrauch, Effizienz und Komfort zu profitieren.