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- Artikel-Nr.: 92024404985
- EAN: 4059584310711
- Hersteller: egmatec
- Hersteller-Nr.: TRAH-S1
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Egmatec Airtag/SmartTag2 Halterung - Unsichtbare Sicherheit für Rennrad Aero-Sattelstützen
Anwendungsbereich: Diese Halterung von Egmatec ermöglicht die einfache Integration eines Airtags oder SmartTag2 in Aero-Sattelstützen von Rennrädern. Ideal für Radfahrer, die ihre Ausrüstung sicher und unsichtbar vor Diebstahl schützen möchten.
Produktdetails: Hergestellt in Deutschland durch additive Fertigung, bietet die Halterung eine nahtlose Integration in die meisten am Markt erhältlichen Aero-Sattelstützen. Sie ist leicht, unauffällig und erschwert den Zugriff für potenzielle Diebe. Die Halterung ist speziell für Aero-Sattelstützen konzipiert und nicht für runde Sattelstützen geeignet.
Lieferumfang:
- 1 x Halterung
Technische Daten:
- Material: TPU
- Gewicht: 5 Gramm
Kompatibilität: Diese Halterung ist kompatibel mit Shimano DI2-Akkus, wobei der Airtag oder SmartTag2 zuerst in die Sattelstütze eingeführt werden muss, gefolgt vom Akku. Bitte beachten Sie die Einbauabmessungen im Bild und stellen Sie sicher, dass der Airtag oder SmartTag2 in die Sattelstütze passt.
Bei dem Artikel handelt es sich nicht um ein original Apple oder Samsung Produkt!
Der Markenname wird ausschließlich zur Identifizierung des Produkts verwendet!

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):