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- Artikel-Nr.: 101010866
- EAN: 4054891424441
- Hersteller: bachler
- Hersteller-Nr.: 108.2
- Artikelgewicht: 0.06 kg
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Hinweisplaketten groß - Box 64 x 108 mm - Wartung und Sicherheit für Wärmeträger
Anwendungsbereich: Diese Hinweisplaketten sind ideal zur Kennzeichnung von Wärmeträgeranlagen. Sie werden in der Nähe des Befüllungshahnes angebracht, um eine reine Wasserzuführung zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Produktdetails: Die Plaketten tragen den Hinweis 'Achtung-Wärmeträger' und sind essenziell für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Heizungsanlagen. Sie sind langlebig und einfach anzubringen.
Lieferumfang:
- 1 Packung mit 12 Hinweisplaketten
Technische Daten:
- Größe: 64 x 108 mm
Wartungshinweis: Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Erneuerung der Plaketten sollte mindestens einmal jährlich, spätestens jedoch alle zwei Jahre erfolgen, um die Sicherheit und Funktionalität der Anlage zu gewährleisten.

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.