LED-Umrüstungsförderung
Nochmalige Chance! Förderung zur Umrüstung auf LED – Beleuchtung geht in die zweite Runde
Richtlinienänderung 2015
Bitte beachten Sie, dass sich die Befristung der LED-Förderung bis zum 30. April 2015 ausschließlich auf die Einzelmaßnahmen bezieht. Im Rahmen der systemischen Optimierung können über diesen Zeitpunkt hinaus Investitionen in LED-Beleuchtung bezuschusst werden.
- Bis zu 85% Einsparungen
- Förderung bis zu 20% Ihres Investitionsvolumens
- Besseres Licht mit hoher Effizienz
- Umweltbewusst, ökonomisch und Ökologisch – LED- das Licht der Zukunft!
Gerne werden wir alle wichtigen Daten für Sie erfassen und übernehmen die Antragstellung rufen Sie uns an – wir freuen uns darauf!
Auszug aus Einzelmaßnahmen Merkblatt für Anträge nach 3.1.1 der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter
Querschnittstechnologien im Mittelstand:
BELEUCHTUNGSSYSTEME
Was wird gefördert?
Umrüstung kompletter stationärer Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschlussleistung
der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen.
Es ist ein kompletter Austausch der Leuchte erforderlich. Nicht förderfähig ist der Einbau eines LED-Leuchtmittels in
eine Bestandsleuchte (LED Retrofit).
Des Weiteren sind Leuchten, die für die folgenden Lampensockeltypen geeignet sind, nicht förderfähig:
- Schraubsockel: E14, E27
- Röhrensockel: G5, G13
- Stiftsockel: G 5.3, GU 10
Welche Technologien werden gefördert?
Hocheffiziente Beleuchtung
■ hocheffiziente LED – Leuchten
Tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Präsenzsteuerung
■ Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Hocheffiziente Beleuchtung
■ LED – Leuchten müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und
■ die Vorgaben der DIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten.
Tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Präsenzsteuerung
■ Die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6011 (Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung) sind
zu beachten und
■ eine Förderfähigkeit ist nur im Rahmen der Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung gegeben.
Es wird empfohlen, dass
■ LED – Leuchten über eine Zertifizierung nach VDE oder ENEC (European Norm Electrical Certification) oder über
ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA verfügen,
■ der Hersteller der Leuchte oder Lampe eine Mindestlebensdauer und einen Garantiezeitraum von 5 Jahren
verspricht und
■ folgende Angaben der Leuchten und Lampen auf den Systembedarf abgestimmt sind und überprüft werden:
Elektrische Gesamtanschlussleistung inkl. Vorschaltgerät, Lichtstrom in Lumen, Beleuchtungsstärke in Lux,
Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra > 80, effektive und sichere Wärmeableitung.
Welche Nachweise müssen erbracht werden?
■ Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers.