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LED-Umrüstungsförderung

 Nochmalige Chance! Förderung zur Umrüstung auf LED – Beleuchtung geht in die zweite Runde

Richtlinienänderung 2015

Bitte beachten Sie, dass sich die Befristung der LED-Förderung bis zum 30. April 2015 ausschließlich auf die Einzelmaßnahmen bezieht. Im Rahmen der systemischen Optimierung können über diesen Zeitpunkt hinaus Investitionen in LED-Beleuchtung bezuschusst werden.

-  Bis zu 85% Einsparungen

-  Förderung bis zu 20% Ihres Investitionsvolumens

-  Besseres Licht mit hoher Effizienz

-  Umweltbewusst, ökonomisch und Ökologisch – LED- das Licht der Zukunft!

Gerne werden wir alle wichtigen Daten für Sie erfassen und übernehmen die Antragstellung  rufen Sie uns an – wir freuen uns darauf!

Auszug aus Einzelmaßnahmen Merkblatt für Anträge nach 3.1.1 der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter

Querschnittstechnologien im Mittelstand:

BELEUCHTUNGSSYSTEME

Was wird gefördert?

Umrüstung  kompletter  stationärer  Beleuchtungssysteme  (-anlagen)  auf  LED-Technik.  Die  gesamte  Anschlussleistung

der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen.

Es ist ein kompletter Austausch der Leuchte erforderlich. Nicht förderfähig ist der Einbau eines LED-Leuchtmittels in

eine Bestandsleuchte (LED Retrofit).

Des Weiteren sind Leuchten, die für die folgenden Lampensockeltypen geeignet sind, nicht förderfähig:

- Schraubsockel: E14, E27

- Röhrensockel: G5, G13

- Stiftsockel: G 5.3, GU 10 

Welche Technologien werden gefördert?

Hocheffiziente Beleuchtung

■ hocheffiziente LED – Leuchten 

Tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Präsenzsteuerung

■ Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Hocheffiziente Beleuchtung

■ LED – Leuchten müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und

■ die Vorgaben der DIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten.

Tageslichtabhängige Steuerung und Regelung, Präsenzsteuerung

■ Die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6011 (Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung) sind

zu beachten und

■ eine Förderfähigkeit ist nur im Rahmen der Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung gegeben.

Es wird empfohlen, dass

■ LED – Leuchten über eine Zertifizierung nach VDE oder ENEC (European Norm Electrical Certification) oder über

ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA verfügen,

■ der  Hersteller  der  Leuchte  oder  Lampe  eine  Mindestlebensdauer  und  einen  Garantiezeitraum  von  5  Jahren

verspricht und

■ folgende  Angaben  der  Leuchten  und  Lampen  auf  den  Systembedarf  abgestimmt  sind  und  überprüft  werden:

Elektrische  Gesamtanschlussleistung  inkl.  Vorschaltgerät,  Lichtstrom  in  Lumen,  Beleuchtungsstärke  in  Lux,

Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra > 80, effektive und sichere Wärmeableitung.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

■ Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers.

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