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- Artikel-Nr.: 92018144694
- EAN: 4019444008738
- Hersteller: Moldex-Metric
- Hersteller-Nr.: 5120 01
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HAN:5330 01
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- Zum Schutz gegen Gas, Dampf und Staub - Durch die flachen, horizontal angeordneten Filter hat... mehr
Produktinformationen "Halbschutzmaske MOLDEX mit Schutzstufe FFA1P2R"
- Zum Schutz gegen Gas, Dampf und Staub
- Durch die flachen, horizontal angeordneten Filter hat man ein sehr großes Sichtfeld
- Wartungsfreie Komplettmaske mit fest integrierten FilternÜbersicht Schutzklassen
- FFA1P2 R D:
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert) bei organischen Gasen und Dämpfen (Konzentration <, 0,1 Vol.%, Siedepunkt >,65°C)
z.B.: Umgang mit Lösungsmitteln aus Lacken, Farben und Klebstoffen
Gegen gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole
Bis zum 10–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert) bei gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosole
- FFA2P3 R D
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert) bei organischen Gasen und Dämpfen (Konzentration <,0,5 Vol.%, Siedepunkt >,65°C)
z.B.: Umgang mit Lösungsmitteln aus Lacken, Farben und Klebstoffen
Gegen gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert) bei gesundheitsschädlichen und krebserzeugenden Stäuben, Rauch und Aerosole
- FFA1B1E1P3 R D
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert), Mehrbereichsfilter für folgende Stoffe: A1 für Lösungsmittel aus Lacken, Farben und Klebstoff. B1 für Chlor, Brom,
Blausäure und Schwefelwasserstoff. E1 für Schwefeldioxid, Salzsäure und andere sauer reagierende Gase
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert) bei gesundheitsschädlichen und krebserzeugenden Stäuben, Rauch und Aerosole
- FFA1B1E1K1P3 R D
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert). Mehrbereichsfilter für folgende Stoffe: A1 für Lösungsmittel aus Lacken, Farben und Klebstoff. B1 für Chlor, Brom,
Blausäure und Schwefelwasserstoff. E1 für Schwefeldioxid, Salzsäure und andere sauer reagierende Gase. K1 für Ammoniak und dessen Derivate (Amine)
Bis zum 30–fachen des AGW (Allgemeiner Grenzwert) bei gesundheitsschädlichen und krebserzeugenden Stäuben, Rauch und Aerosole
Gewicht [g]: | 210 |
Marke: | MOLDEX |
Schutzklasse: | FFA1P2 R D |
Ausführung: | Halbgesichtsmaske |
Klasse: | III |
Nennschutzfaktor (NPF): | 10 |
Ausatemventil: | ja |
Mit Filter: | ja |
Verstellbare Träger: | ja |
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Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
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Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
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