
- Artikel-Nr.: 101001763
- EAN: 4054891043987
- Hersteller: resideo
- Hersteller-Nr.: 70601
- Artikelgewicht: 0.1 kg
- Versandart: Standard Versandkosten innerhalb Deutschland ab: 6.90 €*
Honeywell Störknopfverlängerung TF7 für Satronic – Höhenausgleich zur alten Serie TF 7
Anwendungsbereich: Die Honeywell Störknopfverlängerung TF7 ist speziell für den Einsatz als Höhenausgleich bei älteren Modellen der Serie TF 7 von Satronic entwickelt. Sie ermöglicht eine einfache Anpassung der Höhe, um den Austausch und die Nutzung mit bestehenden Geräten zu erleichtern. Kompatibel mit einer breiten Auswahl an Modellen, darunter:
- BRÖTJE G-112-0/1, G-501 Unit
- BUDERUS BDE 1.1 (17 kW, 21 kW, 28 kW, 35 kW, 43 kW), BDE 1.2 (55 kW, 70 kW)
- BUDERUS BRE 1.0 (17 kW), BRE 1.1 (21 kW), BRE 1.2 (28 kW), BRE 1.3 (35 kW), BRE 1.4 (43 kW)
- INTERCAL SL 44, SL 44/2, SL 55, SL 55/2, SL 66, SL 66/2
Produktdetails: Diese Störknopfverlängerung bietet eine optimale Lösung für die Modernisierung und den Ersatz älterer Gerätekomponenten der Serie TF 7, indem sie einen reibungslosen Höhenausgleich schafft. Hergestellt von Honeywell, zeichnet sich das Zubehör durch seine Langlebigkeit und passgenaue Funktion aus, wodurch der Betrieb älterer Modelle sicher und effizient bleibt.
Lieferumfang: Im Lieferumfang ist eine Störknopfverlängerung TF7 enthalten, die kompatibel mit Satronic-Geräten der Serie TF 7 ist.
Technische Daten:
- Hersteller Art.-Nr.: 70601
- Marke: Honeywell

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.