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- Artikel-Nr.: 92021313493
- EAN: 4054891322570
- Hersteller: krause
- Artikelgewicht: 20.76 kg
- Versandart: Standard Versandkosten innerhalb Deutschland ab: 6.90 €*
- Material: Aluminium - Einsetzbar als Anlege-, Doppelstehleiter und Arbeitsbühne (bei 4 x... mehr
Produktinformationen "Gelenk-Universalleiter Arb.-Höhe 3,00 - 4,70m 4x3 Sprossen"
- Material: Aluminium
- Einsetzbar als Anlege-, Doppelstehleiter und Arbeitsbühne (bei 4 x 3 Sprossen)
- Rundum Profilierte Sprossen, Sprossentiefe 30 mm
- Sicherheitsrastgelenk mit Einhandbügel ermöglicht Entriegelung parallel eines Gelenkpaares
- Ideal für Montagearbeiten aufgrund des geringen Platzbedarfes
- 2 Quertraversen (780 mm) mit rutschsicheren Fußkappen
- Nur das Model 4 x 3 Sprossen hat eine wasserfeste, rutschichere Arbeitsplattform (1510 x 300 mm) und darf als Arbeitsplattform verwendet werden
- Transportmaße (L x B x H):
- 4 x 3 Sprossen: ca. 1000 x 370 x 280 mm
- 4 x 4 Sprossen: ca. 1300 x 370 x 280 mm
Länge C1/C2/C3 [m]: | 3,43/1,73/0,95 |
Standhöhe/B1/B2/B3 [m]: | 2,41/1,04/0,95 |
Arbeitshöhe A1/A2/A3 [m]: | 4,41/3,04/2,95 |
Gewicht [kg]: | 12,5 |
Sprossen-Zahl: | 4 x 3 |
Marke: | KRAUSE® |
Ausführung: | Gelenkleiter |
Material: | Aluminium |
Anzahl der Sprossen: | 12 |
Anzahl der Elemente: | 4 |
Länge [m]: | 0,95 |
Tiefe [mm]: | 280 |
Max. Standhöhe [m]: | 2,41 |
Gewicht [kg]: | 12,5 |
Max. Arbeitshöhe [m]: | 4,41 |
Min. Standhöhe [m]: | 0,95 |
Mit Rädern: | - |
Klappbar: | ja |
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
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Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
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