
- Artikel-Nr.: 201005526
- EAN: 4019576000204
- Hersteller: gebo
- Hersteller-Nr.: 01.150.01.01
- Artikelgewicht: 0.37 kg
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GEBO Temperguss-Klemmverbinder IG Gas PN 4, Wasser PN 10, Typ I 1/2'' (21,3) - Wasserversorgung und mehr
Anwendungsbereich: Der GEBO Temperguss-Klemmverbinder ist ideal für Wasser-, Hausanschlussleitungen in der Gasversorgung, Feuerlösch-, Druckluft- sowie Heizölnutzungen bis 2". Speziell gemäß UBA-Positivliste für Trinkwasser geeignet, erfordert er jedoch einen Formringtausch gemäß DIN EN 681-1 bei Trinkwassereinsatz.
Produktdetails: Der Klemmverbinder besteht aus robustem Temperguss und verzinktem Oberflächenschutz. Er verfügt über zwei Innengewindeanschlüsse, geeignet für Stahlrohre nach DIN EN Normen. Der Klemmring ist aus Stahl und der Dichtring besteht aus Nitrilkautschuk (NBR). Wichtig für zahlreiche Anwendungen wie Gas (-20°C bis +60°C), Wasser (bis 80°C) und Heizöl (+40°C) unter den gespezifizierten Druckbedingungen (bis 16 bar).
Lieferumfang:
- 1x GEBO Temperguss-Klemmverbinder Typ I 1/2'' (21,3)
Technische Daten:
- Hersteller Art-Nr.: 01.150.01.01
- Marke: GEBO
- Nennmaß: DN 15 (1/2'')
- Max. Arbeitsdruck: 10 bar
- Temperaturbereiche: Gas -20°C bis +60°C, Wasser bis 80°C
- Material: Temperguss, verzinkt
- Dichtungsmaterial: NBR
- EAN: 4019576000204
Kompatibilität oder Passend für:
- Geeignet für Stahlrohre nach DIN EN 10255 und DIN EN 10220 Reihe 1

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):