
- Artikel-Nr.: 201005516
- EAN: 4019576000105
- Hersteller: gebo
- Hersteller-Nr.: 01.150.00.01
- Artikelgewicht: 0.36 kg
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GEBO Temperguss-Klemmverbinder Typ A 1/2'' (21,3) – Für Gas, Wasser, Heizöl und Druckluftleitungen
Anwendungsbereich: Dieser GEBO Temperguss-Klemmverbinder ist vielseitig einsetzbar bei Hausanschlussleitungen in der Gasversorgung (außerhalb von Gebäuden), Feuerlöschleitungen, Druckluftleitungen sowie Füllleitungen für Heizöl bis zu 2''. Aufgrund seiner Eignung für Stahlrohre nach DIN EN 10255 und DIN EN 10220, ist er auch für diverse Anwendungen im Haushalts- und Industriebereich ideal. Bitte beachten Sie die Anforderungen der TRBF bei der Verwendung für Heizöl.
Produktdetails: Der Klemmverbinder besteht aus einem Temperguss-Fittingkörper, einem Klemmring aus Stahl sowie einem NBR-Dichtring. Er ist gemäß UBA-Positivliste für Trinkwasser geeignet, allerdings muss bei der Trinkwassernutzung der Gummiformring laut DIN EN 681-1 durch EPDM ersetzt werden. Der Verbinder ist verzinkt und als gerade, 2-teilige Ausführung mit Außengewinden an beiden Anschlüssen gefertigt.
Lieferumfang:
- 1x GEBO Temperguss-Klemmverbinder Typ A 1/2'' (21,3) mit Außengewinde
- Mit Dichtungsmaterial aus Nitrilkautschuk (NBR)
Technische Daten:
- Hersteller Art-Nr.: 01.150.00.01
- Nennmaß: DN 15 (1/2'')
- Max. Arbeitsdruck: 10 bar für Wasser bis 25°C, 6 bar für Heizungen bis 80°C
- Gas Temperaturbereich: -20°C bis +60°C bei 5 bar
- Max. Druckluftdruck: 12,5 bar
- Werkstoff: Temperguss mit verzinkter Oberfläche
- EAN: 4019576000105
Prüfungen und Zertifizierungen:
- Wasserprüfungen: DVGW W 534, DVGW-Reg.-Nr.: DW-8511AU2216
- Gasprüfungen: DIN 3387-1, DVGW-Reg.-Nr.: NG-4502AP1454
- Feuerlöschleitungen: VdS-geprüft ab DN 25
- Heizölzulassung: DIBt Zul-Nr.: Z-38.4-212

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):