- Artikel-Nr.: 201005543
- EAN: 4019576000341
- Hersteller: gebo
- Hersteller-Nr.: 01.150.04.03
- Artikelgewicht: 1.04 kg
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GEBO Temperguss-Klemmverbinder T-Stück 1'' (33,7) - Für Gas PN 4, Wasser PN 16 Anwendungen
Anwendungsbereich: Der GEBO Temperguss-Klemmverbinder ist vielseitig einsetzbar für Wasser- und Gasleitungen. Geeignet für Hausanschlussleitungen in der Gasversorgung (nur außerhalb von Gebäuden), Feuerlöschleitungen, Druckluftleitungen und Füllleitungen für Heizöl bis 2''. Er erfüllt die Anforderungen der UBA-Positivliste für Trinkwasseranwendungen, wobei bei Trinkwasseranwendungen der Gummiformring entsprechend der Elastomerleitlinie DIN EN 681-1 getauscht werden muss.
Produktdetails: Gefertigt aus hochwertigem Temperguss bietet der Klemmverbinder eine hohe Druckfestigkeit bei verschiedenen Anwendungen. Ausgestattet mit einem Klemmring aus Stahl und einem Dichtring aus NBR ist das T-Stück korrosionsbeständig und langlebig. Dank seiner Verzinkung gewährleistet er zusätzlichen Schutz und Beständigkeit.
Lieferumfang:
- GEBO Temperguss-Klemmverbinder T-Stück 1'' (33,7)
Technische Daten:
- Hersteller Art-Nr.: 01.150.04.03
- Nennmaß: DN 25 (1'')
- Marke: gebo
- EAN: 4019576000341
- Anzahl der Anschlüsse: 3
- Werkstoff: Temperguss, verzinkt
- Material Abdichtung: Nitrilkautschuk NBR
- Max. Arbeitsdruck: 16 bar
- Mediumtemperatur (Dauerbetrieb): -20°C bis 80°C
- DVGW-Siegel: Ja
- Gemäß UBA-Positivliste für Trinkwasser geeignet
Kompatibilität oder Passend für: Der GEBO Klemmverbinder ist speziell für Stahlrohre gemäß DIN EN 10255 und DIN EN 10220 Reihe 1 ausgelegt. Prüfungen für Wasser (DVGW W 534, DVGW-Reg.-Nr.: DW-8511AU2216) und Gas (DIN 3387-1, DVGW-Reg-Nr: NG-4502AP1454) bescheinigen seine Eignung für kritische Anwendungen einschließlich VdS-geprüft ab DN 25 für Feuerlöschleitungen. Die bauaufsichtliche Zulassung für Heizöl mit Zulassungsnummer Z-38.4-212 ergänzt die umfassende Vielseitigkeit dieses Verbinders.

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):