
- Artikel-Nr.: 201005568
- EAN: 4019576000518
- Hersteller: gebo
- Hersteller-Nr.: 01.150.08.01
- Artikelgewicht: 0.61 kg
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GEBO Temperguss-Klemmverbinder WO 1/2" – Gas PN 4, Wasser PN 10, Universeller Einsatz
Anwendungsbereich: Der GEBO Temperguss-Klemmverbinder Typ WO 1/2" ist vielseitig einsetzbar für Wasserleitungen, Hausanschlüsse in der Gasversorgung (außerhalb von Gebäuden), Feuerlösch- und Druckluftleitungen sowie Füllleitungen für Heizöl bis 2". Gemäß UBA-Positivliste auch für Trinkwasser geeignet.
Produktdetails: Der Klemmverbinder wird aus robustem Temperguss gefertigt und verfügt über Innengewindeanschlüsse. Der Fittingkörper besteht aus Temperguss und sorgt in Kombination mit einem Dichtring aus NBR für eine zuverlässige Abdichtung. Der Gummiformring aus EPDM ist zwingend notwendig, muss jedoch bei Trinkwasseranwendungen gegen einen geeigneteren getauscht werden, wie nach DIN EN 681-1 vorgeschrieben.
Lieferumfang:
- 1x GEBO Temperguss-Klemmverbinder WO 1/2"
- Standard Dichtring aus NBR
Technische Daten:
- Hersteller Art-Nr.: 01.150.08.01
- Nennmaß: DN 15 (1/2"), Durchmesser: 21,3 mm
- Max. Arbeitsdruck: Wasser bis 25°C (10 bar bis DN 20, 16 bar ab DN 25), Heizungsanlagen bis 80°C (6 bar)
- Gas Temperatur max.: -20°C bis +60°C (5 bar)
- Trinkwasser: gemäß UBA-Positivliste, Wechsel des Gummiformrings erforderlich
- Fittingkörper: Temperguss, verzinkt
- Anschluss: Innengewinde
- Winkel: 90°
- EAN: 4019576000518
Kompatibilität: Geeignet für den Einsatz mit Stahlrohren nach DIN EN 10255 und DIN EN 10220 Reihe 1. Zugelassen für Wasser (nach DVGW W 534, DVGW-Reg.-Nr.: DW-8511AU2216), Gas (DIN 3387-1, DVGW-Reg.-Nr: NG-4502AP1454) sowie Heizöl (DIBt Zul-Nr.: Z-38.4-212).

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):