
- Artikel-Nr.: 201005539
- EAN: 4019576001805
- Hersteller: gebo
- Hersteller-Nr.: 01.220.02.07
- Artikelgewicht: 5.98 kg
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GEBO Temperguss-Klemmverbinder Typ OF 2 1/2" (76,1) - Für Wasser, Gas, Öl und Druckluftleitungen
Anwendungsbereich: Der GEBO Klemmverbinder Typ OF 2 1/2"" ist vielseitig einsetzbar. Er eignet sich für Wasserleitungen, Hausanschlussleitungen in der Gasversorgung (außerhalb von Gebäuden), Feuerlöschleitungen, Druckluftleitungen und Füllleitungen für Heizöl bis 2". Dank der Zulassung nach der UBA-Positivliste ist er auch für Trinkwasser geeignet, wobei der Gummiformring bei Trinkwassereinsatz zu tauschen ist.
Produktdetails: Der Klemmverbinder besteht aus einem Temperguss-Fittingkörper und einem Klemmring aus Stahl. Er ist mit einem NBR-Dichtring versehen. Der Verbinder ist für Stahlrohre nach DIN EN 10255 und DIN EN 10220 Reihe 1 geeignet.
Lieferumfang: Ein GEBO Temperguss-Klemmverbinder Typ OF 2 1/2" mit Innengewinde an beiden Anschlüssen.
Technische Daten:
- Hersteller Art-Nr.: 01.220.02.07
- Nennmaß: DN 65 (2 1/2")
- Länge: 76,1 mm
- Marke: GEBO
- EAN: 4019576001805
- Anzahl der Anschlüsse: 2
- Werkstoff Anschluss 1 und 2: Temperguss
- Oberflächenschutz: Verzinkt
- Max. Arbeitsdruck: 16 bar
- Material Abdichtung: Nitrilkautschuk NBR
- Max. Mediumtemperatur (Dauerbetrieb): 80°C
- Prüfungen: DVGW W 534, NG-4502AP1454, VdS-geprüft ab DN 25
Kompatibilität:
- Stahlrohre nach DIN EN 10255 und DIN EN 10220 Reihe 1

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):