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- Artikel-Nr.: 9201794208-0007
- EAN: 4059584895034
- Hersteller: fischer
- Hersteller-Nr.: 78801-5
- Artikelgewicht: 0.179 kg
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Fischer Verblendsanieranker zur Sanierung von zweischaligem Mauerwerk
Beschreibung
Der fischer Verblendsanieranker VBS 8 ist ein bauaufsichtlich zugelassenes System zur nachträglichen Befestigung von Verblendmauerwerk mit und ohne Luftschicht.
Bestandteile des Systems sind der fischer Hochleistungsmörtel FIS V, eine Ankerhülse aus Kunststoff und ein profilierter Draht aus nicht rostendem Stahl.
Der VBS 8 wird in der Durchsteckmontage in der Lagerfuge der Vormauerschale gesetzt.
Die Ankerhülse wird in das Bohrloch eingeführt.
Danach wird der Mörtel injeziert, der den 4 mm Drahtanker spreizdruckfrei in der Tragschale und in der Vormauerschale verankert.
Anwendungen
- nachträgliche Vernadelung von zweischaligem Mauerwerk.
Baustoffe
- Verblendmauerwerk mit und ohne Luftschicht
- Es gelten die Details (Baustoffe, Lasten, etc.) der ggf. verfügbaren Zulassung.
Zulassung
- DoP No.: 0616-CPF
- Z-21.3-1737
Merkmale
- Keine Abplatzungen und Spaltrisse. Deshalb kann der VBS 8 auch in altem Mauerwerk eingesetzt werden
- Wirtschaftliche Befestigung aufgrund des geringen Bohrdurchmessers von nur 8 mm
- Hohe Sicherheit: Montage in der gesamten Lagerfuge möglich
- Unsichtbare Befestigung durch graue Farbe des Injektionsmörtels
- Bauaufsichtliche Zulassung
- Bestellnummer: 9201794208-0007
- Herstellernummer: 078801-5
- Typ: VBS 8/120
- Luftschicht bzw. Dämmung: 80-120mm
- Bohrernenndurchmesser: 8mm
- Vormauerschale: min. 90mm
- Bohrtiefe = Setztiefe: 295mm
- Dübellänge: 288mm
- Verankerungstiefe: >60mm
- Verkaufseinheit: 5 Stück

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):