
Artikelmerkmale | |
Material: | Polyethylen |
Typ: | AZK 12-71 |
Verpackungsart: | Box |
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- Artikel-Nr.: 92020298127
- EAN: 4001990513941
- Hersteller: CELO
- Hersteller-Nr.: 912AZK
- Artikelgewicht: 0.14 kg
- Versandart: Standard Versandkosten innerhalb Deutschland ab: 6.90 €*
Material: | Polyethylen |
Dübelausführung: | mit Kragen |
Bohrlochdurchmesser [mm] d0: | 12 |
Bohrlochtiefe [mm] h1: | 85 |
Verankerungstiefe [mm] hnom: | 70 |
Dübellänge [mm] Ld: | 71 |
Schraubendurchmesser [mm] ds: | 8-10 |
Plattenstärke [mm] hp: | |
Stück x: | 25 |
Verpackungsart: | Box |
Artikelbezeichnung
Wie kommt es, dass der AZK 12 mit Kragen für fast alle Baustoffe geeignet ist? In Vollbaustoffen verspreizt sich der Allzweckdübel gegen die Bohrlochwand, in Lochbaustoffen, Gipskartonwänden etc. verknotet er sich. Sogar die Verwendung mit Holz- als auch mit Spanplattenschrauben in verschiedenen Durchmessern ist mit dem Allzweckdübel AZK möglich, während der Dübelkragen das Rutschen des Dübels in das Bohrloch verhindert. Bestehend aus hochqualitativem Polyethylen ermöglicht der Allzweckdübel AZK mit dauerhafte Elastizität.
Der AZ durchläuft seinen gesamten Entstehungsprozess an unserem Produktions- und Firmenstandort in Aichach (Bayern, Germany): von der Entwicklung, über die Produktion bis hin zu Logistik und Versand - ermöglicht Made in Germany!
Anwendungsbeispiele
- Lampen
- Elektroschalter
- Wandregale
- Hängeschränke
- Briefkästen
- Gardinenschienen
- Sanitärbefestigungen
- Handläufe
- TV-Halterungen
- Bilder
- Für fast alle Baustoffe geeignet. In Vollbaustoffen verspreizt sich der Dübelkörper gegen die Bohrlochwand, in Lochbaustoffen, Gipskartonwänden etc. verknotet er sich
- In Vollbaustoffen verspreizt sich der Dübelkörper gegen die Bohrlochwand, in Lochbaustoffen, Gipskartonwänden etc. verknotet er sich
- Geeignet für Holz- als auch Spanplattenschrauben in verschiedenen Durchmessern
- Hochqualitatives Polyethylen ermöglicht dauerhafte Elastizität
- Dübelkragen verhindert Rutschen des Dübels in das Bohrloch
Einsatzbereiche
- Beton
- Naturstein
- Vollziegel
- Kalksand-Vollstein
- Vollstein aus Leichtbeton
- Porenbeton
- Hochlochziegel
- Kalksand-Lochstein
- Hohlblockstein aus Leichtbeton
- Spanplatten
- Gips- Wandbauplatte
- Trockenbauwände

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.